Grubenwasser Beschluss über Flutung von Saar-Gruben 2019

Saarbrücken · Das Oberbergamt hat die Weichen für eine Entscheidung im Laufe des nächsten Jahres gestellt.

 Gegen die von der RAG geplante Teilflutung waren Anfang des Jahres 6882 Einwendungen von Bürgern beim Oberbergamt eingegangen.

Gegen die von der RAG geplante Teilflutung waren Anfang des Jahres 6882 Einwendungen von Bürgern beim Oberbergamt eingegangen.

Foto: dpa/Frank May

Die Entscheidung über eine Teilflutung der ehemaligen saarländischen Bergwerke fällt wohl im nächsten Jahr. Nach Informationen unserer Zeitung hat das Oberbergamt für Juni kommenden Jahres einen sogenannten Erörterungstermin anberaumt. Dies gilt als letzter Schritt vor einer Entscheidung über den vom Bergbaukonzern RAG beantragten Grubenwasser-Anstieg. Bei dem Erörterungstermin werden Einwendungen und Stellungnahmen aller Seiten noch einmal behandelt. Sollte das Oberbergamt anschließend keine weiteren, umfangreichen Gutachten in Auftrag geben, ist nach Einschätzung von Fachleuten mit einer Entscheidung noch im Jahr 2019 zu rechnen. Unabhängig davon, wie diese ausfällt, wird davon ausgegangen, dass die unterlegene Seite ein womöglich jahrelanges Gerichtsverfahren gegen die Entscheidung anstrengen wird.

Gegen die von der RAG geplante Teilflutung waren Anfang des Jahres 6882 Einwendungen von Bürgern beim Oberbergamt eingegangen. Zudem gab es 128 kritische Stellungnahmen von Verbänden, Behörden, Kommunen und Landkreisen. Hintergrund war vor allem die Sorge vieler Bürger vor einer Verunreinigung des Trinkwassers und möglichen Bergschäden.

Die RAG hatte 2012 beantragt, das Grubenwasser in einer ersten Phase auf 320 Meter unter Null ansteigen zu lassen. Dabei liefe das Wasser über Querverbindungen von den Gruben Reden und Göttelborn in die Grube Dilsburg und in das Bergwerk Saar. Die RAG nennt die Pläne „ökologisch und ökonomisch sinnvoll“.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD), deren Ministerium die übergeordnete  Behörde der Bergämter ist, hatte betont, die Entscheidung über die Teilflutung sei ausschließlich Sache der Bergbehörden und politische Erwägungen hätten keine Rolle zu spielen. Die Landesregierung hat jedoch mehrfach versichert, dass der Grubenwasser-Anstieg nur genehmigt werde, wenn „Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen“ werden können.

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