Kopftuchverbot ist verfassungswidrig Berlins Justizsenator gegen Kopftuchverbot

Berlin · () Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) plädiert dafür, muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs zu erlauben. „Ich bin der Meinung, dass wir es in einer multireligiösen Stadt wie Berlin aushalten sollten, wenn an den Schulen junge Frauen mit Kopftuch unterrichten“, sagte Behrendt der „Berliner Zeitung“.

Bisher verbietet es das Berliner Neutralitätsgesetz Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten, sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Das gilt für ein Kopftuch ebenso wie für ein Kreuz oder die jüdische Kippa. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in Berlin umgesetzt wird“, betonte der Grünen-Politiker. Deutschlands höchstes Gericht hatte pauschale Kopftuchverbote für verfassungswidrig erklärt.

Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Die Richter korrigierten damit ein Urteil aus dem Jahr 2003. Damals hatten sie den Ländern vorsorgliche Verbote erlaubt. Anfang 2015 wurden die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland aufgefordert, ihre Regelungen zu lockern.

Justizsenator Behrendt wies außerdem darauf hin, dass derzeit jede Muslima, die an einer Berliner Schule abgelehnt werde, erfolgreich eine Entschädigung wegen Diskriminierung einklagen könne. „Es stellt sich schon die Frage, ob wir mit Steuergeld dauerhaft diese Entschädigungen zahlen wollen – oder ob man nicht besser die Diskriminierung abschafft“, sagte er.

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