Berlin stoppt Ausspähung von Arbeitnehmern
Berlin. Nach einer Serie von Skandalen in Unternehmen sollen Arbeitnehmer künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Union und FDP einigten sich weitgehend auf den Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Das Kabinett wird den Text aus dem Hause von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) voraussichtlich morgen beschließen
Berlin. Nach einer Serie von Skandalen in Unternehmen sollen Arbeitnehmer künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Union und FDP einigten sich weitgehend auf den Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Das Kabinett wird den Text aus dem Hause von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) voraussichtlich morgen beschließen. Im Einzelnen sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass es eine heimliche Videoüberwachung in Betrieben nicht mehr geben darf. "Dies gilt insbesondere für Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume", heißt es in dem Entwurf. Eine offene Videoüberwachung soll unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise zur Qualitätskontrolle oder an Eingängen erlaubt sein.Von einem Bewerber soll der Arbeitgeber nur dann eine ärztliche Untersuchung verlangen dürfen, wenn es um "entscheidende berufliche Anforderungen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme" geht und wenn der Betroffene eingewilligt hat. Der Betroffene muss das vollständige Untersuchungsergebnis erhalten. Dagegen wird der Arbeitgeber - so der Plan der Bundesregierung - nur erfahren, ob der Beschäftigte nach dem Untersuchungsergebnis für die vorgesehene Arbeit geeignet ist.Arbeitgeber dürfen sich nach dem Entwurf nicht mehr grenzenlos im Internet über Beschäftigte informieren. Daten aus sozialen Netzwerken sollen sie grundsätzlich nicht verwenden. Es sei denn, es geht um Plattformen, die der eigenen Präsentation für künftige Arbeitgeber dienen. Auch zu Korruptionsbekämpfung darf der Arbeitgeber ohne Kenntnis des Beschäftigten Daten nur erheben, wenn enge Voraussetzungen vorliegen, etwa um eine Straftat oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aufzudecken oder weitere Taten zu verhindern. Mit den Plänen reagiert die Bundesregierung auf Ausspähaffären unter anderem beim Discounter Lidl, bei der Bahn und der Deutschen Telekom in den vergangenen zwei Jahren. Ursprünglich sollte ein Entwurf bereits bis zur Sommerpause zwischen den Ressorts abgestimmt sein und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Datenschützer, aber auch Politiker von FDP und Union sowie Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber hatten aber Nachbesserungen verlangt. und Meinung dpa