Berlin lässt religiöse Beschneidung unter Auflagen zu
Berlin. Das Land Berlin hat eine Übergangsregelung für religiöse Beschneidungen von Jungen geschaffen. Bis zur bundeseinheitlichen Klärung bleiben sie straffrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, erklärte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU)
05.09.2012
, 21:21 Uhr
Berlin. Das Land Berlin hat eine Übergangsregelung für religiöse Beschneidungen von Jungen geschaffen. Bis zur bundeseinheitlichen Klärung bleiben sie straffrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, erklärte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, sieht durch die Beschneidungs-Debatte die jüdische Existenz in Deutschland bedroht. kna