Beratungs-Fehler kosten Anleger 50 Milliarden

Berlin/Saarbrücken. Durch schlechte Beratung und mangelnden Verbraucherschutz bei der privaten Altersvorsorge und anderen Finanzprodukten entsteht den Bundesbürgern ein jährlicher Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro

Berlin/Saarbrücken. Durch schlechte Beratung und mangelnden Verbraucherschutz bei der privaten Altersvorsorge und anderen Finanzprodukten entsteht den Bundesbürgern ein jährlicher Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro. Zu diesem Fazit kommt eine Studie des Finanzexperten Andreas Oehler von der Uni Bamberg im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen, die der Saarbrücker Zeitung vorliegt.Demnach wird der jährliche Schaden allein bei Riester-Produkten auf rund eine Milliarde Euro geschätzt. Hinzu kämen 16 Milliarden bei Kapitallebens- und anderen privaten Rentenversicherungen sowie rund 30 Milliarden Euro bei Finanzprodukten des grauen, nicht staatlich kontrollierten Kapitalmarktes, etwa Immobilienfonds. Ursachen der Misere seien ein selbst für Fachleute kaum noch durchschaubarer Markt sowie eine undurchsichtige Kostenkalkulation. Die größten Schwachstellen bei der Riester-Rente lägen im komplizierten Zulagenverfahren und den vielen Vermittlern, die unpassende Produkte verkauften. Angesichts von Kündigungsquoten bei Lebensversicherungen von bis zu 75 Prozent seien ebenfalls Verluste programmiert, da Abschlusskosten und Provision den Aufbau eines Sparanteils deutlich verzögerten.

Zur Lösung des Problems empfiehlt die Studie eine grundsätzliche Beweislastumkehr. Demnach müssten die Verkäufer für die Eignung eines Finanzprodukts haften. Auch sollten Kosten und Nutzen einer Police für Anbieter und Verbraucher gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Dadurch seien Provisionen und andere Kosten nicht voll in den ersten Jahren fällig.

Honorarberater empfohlen

Die bislang getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Abzocke sind nach Überzeugung von Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn ein stumpfes Schwert. Eine Überprüfung der Beratungsqualität durch Testkunden im Auftrag der Finanzaufsicht sei klammheimlich abgeblasen worden. Die Protokollierung der Beratung durch die Banken habe sich als wenig wirksam erwiesen. Den Verbrauchern empfahl Höhn, Honorarberater zu verpflichten, auch wenn diese etwas kosteten. Die Provision des Bankverkäufers sei oft viel höher.

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