Autofahrer Beleidigungen hinterm Steuer können richtig teuer werden

Hamburg · Vermutlich hat jeder Autofahrer am Steuer schon mal solche Gedanken gehabt: „Das kann doch wohl nicht wahr sein, wie knapp der vor mir einschert, der ...“. Doch Stopp: Wer nun die Nerven verliert, das Fenster runterkurbelt und dem anderen Fahrer ein deftiges Schimpfwort entgegenbrüllt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Das berichtet die Zeitschrift „Auto Bild“ und nennt Beispiele bereits verhängter Strafen: Die „Dumme Kuh“ gegen Fahrerinnen etwa kann im Einzelfall 300 bis 600 Euro kosten, die Bezeichnungen „Arschloch“ und „Trottel“ 1000 Euro und bei den Worten „Miststück“ und „Alte Sau“ können satte 2500 Euro fällig werden.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Einen sogenannten «Stinkefinger» zeigt am 17.01.2013 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ein Autofahrer aus seinem Auto (gestellte Szene). Alle gegen alle: Auf Deutschlands Straßen geht es aggressiver zu als früher. (zu dpa-KORR «Faust ins Gesicht - auf den Straßen tobt der Verteilungskampf» vom 10.08.2017) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - ILLUSTRATION - Einen sogenannten «Stinkefinger» zeigt am 17.01.2013 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ein Autofahrer aus seinem Auto (gestellte Szene). Alle gegen alle: Auf Deutschlands Straßen geht es aggressiver zu als früher. (zu dpa-KORR «Faust ins Gesicht - auf den Straßen tobt der Verteilungskampf» vom 10.08.2017) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Jens Büttner

Denn Beleidigungen im Straßenverkehr werden nicht einheitlich wie beim Bußgeldkatalog geahndet. Jeden Einzelfall muss ein Gericht bewerten. In der Regel fallen dabei Geldstrafen in der Höhe von zehn bis 30 Tagessätzen in Bezug auf das jeweilige Nettoeinkommen des Beschuldigten an. Die Höchststrafe liegt bei stolzen 30 000 Euro.

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