Obwohl der Bund weiter das Sagen hat Bayerns neue Grenzpolizei mit eingeschränkter Befugnis

München · Die neue bayerische Grenzpolizei darf künftig Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen – aber nur mit Erlaubnis oder auf Anforderung des Bundes. Darauf hätten sich Staatsregierung und Bund geeinigt, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Unabhängig kann die bayerische Grenzpolizei demnach nicht agieren. Insbesondere dürfen die bayerischen Polizisten niemand an der Grenze zurückweisen und nach Österreich zurückschicken. Denn wenn „aufenthaltsrechtliche Maßnahmen“ erforderlich sind, muss die bayerische Grenzpolizei „die weitere Sachbearbeitung unverzüglich an die Bundespolizei“ abgeben, wie es in Seehofers Mitteilung hieß. „Eine Zurückweisung kann damit nur durch die Bundespolizei erfolgen.“

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