Umstrittene Verordnung Bayerischer Kreuz-Erlass ist nun amtlich

München · Der bundesweit kontrovers diskutierte und auch innerkirchlich umstrittene bayerische Kreuzerlass ist amtlich. Er wurde gestern im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht, enthält aber keinerlei konkrete Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze, die bereits am 1. Juni in Bayerns Dienstgebäuden anzubringen sind.

 Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder

Foto: dpa/Tobias Hase

In Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es lediglich: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Nach Angaben des Innenministeriums gibt es im Freistaat mehr als 1100 staatliche Hauptdienststellen.

Die Regelung geht auf eine Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurück. Diese war selbst in Kirchenkreisen teils als Instrumentalisierung des Kreuzes für Profilierungszwecke vor der Landtagswahl im Herbst kritisiert worden. Kritik aus den Kirchen hatte Söder auch mit der Äußerung ausgelöst, das Kreuz sei „nicht ein Zeichen einer Religion“, sondern ein „Bekenntnis zur Identität“ und zur „kulturellen Prägung“ Bayerns.

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