Bank-Kunden sollen per Gesetz geschützt werden

Berlin. Bank-Kunden in Deutschland sollen besser vor falscher Beratung geschützt werden. Das Kabinett verabschiedete gestern einen Gesetzentwurf, wonach Anlageberater Kundengespräche künftig beweissicher dokumentieren müssen. Auch sollen Anleger durch eine neue Verjährungsfrist mehr Zeit haben, bei Falschberatung Schadenersatzansprüche geltend zu machen

 Ein Bankangestellter berät eine Kundin. Foto: dpa

Ein Bankangestellter berät eine Kundin. Foto: dpa

Berlin. Bank-Kunden in Deutschland sollen besser vor falscher Beratung geschützt werden. Das Kabinett verabschiedete gestern einen Gesetzentwurf, wonach Anlageberater Kundengespräche künftig beweissicher dokumentieren müssen. Auch sollen Anleger durch eine neue Verjährungsfrist mehr Zeit haben, bei Falschberatung Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die starke Renditeausrichtung vieler Banken habe in der Vergangenheit offensichtlich zu einem solchen Vertriebsdruck geführt, dass sich manche Berater mehr an den Provisionen als am Kundeninteresse orientiert hätten, erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das geplante Gesetz solle verhindern, dass Verbrauchern Risikopapiere als sichere Anlagen verkauft werden. Zypries schlägt die unabhängige Kennzeichnung der Risiken von Finanzprodukten vor. "Ein solcher ,Finanz-TÜV' bedarf allerdings einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung", erklärte die Ministerin gestern.

Viele Schadenersatzansprüche seien bislang daran gescheitert, dass Anleger ihre Ansprüche wegen Falschberatung nicht gerichtsfest hätten beweisen können, erklärte in diesem Zusammenhang Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). "Wir befreien den Anleger aus seiner Beweisnot." Die Anlageberater sollen dazu verpflichtet werden, ein detailliertes Protokoll der Beratung mit den wichtigsten Anliegen des Kunden und den Empfehlungen des Beraters zu erstellen. Auch die persönliche Situation des Verbrauchers soll darin erwähnt werden.

Die Sparkassen wollen die Pläne für eine bessere Anlageberatung unterstützen. Sie beklagen aber Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro. Der Sparkassen- und Giroverband kritisierte zudem, dass jene Banken profitierten, die ihre Kunden nicht berieten.

Bis zu 30 Milliarden Euro gehen den Bundesbürgern im Jahr durch schlechte Finanzberatung verloren. Das hatte eine Studie im Auftrag des Verbraucherministeriums ergeben. Die Verbraucherzentralen werteten die Pläne positiv, forderten aber eine weitere Verschärfung. Die Beweislast bei einer falschen Beratung müsse bei der Bank liegen, verlangte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. afp/dpa

 Ein Bankangestellter berät eine Kundin. Foto: dpa

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