Ausbildung in Terrorcamps künftig strafbar

Kronzeugenregelung: Die Kronzeugenregelung ist ein Handel zwischen einem Straftäter und den Strafverfolgern oder Gerichten. Der Kronzeuge ist ein Krimineller, der sich Strafnachlass verschaffen kann, wenn er mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet und zur Aufklärung oder Verhinderung anderer Taten beiträgt

Kronzeugenregelung: Die Kronzeugenregelung ist ein Handel zwischen einem Straftäter und den Strafverfolgern oder Gerichten. Der Kronzeuge ist ein Krimineller, der sich Strafnachlass verschaffen kann, wenn er mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet und zur Aufklärung oder Verhinderung anderer Taten beiträgt. Die neue Kronzeugenregelung unterscheidet sich in einigen Punkten von dem früheren Verfahren. So ist der Strafrabatt beschränkt: Ein Kronzeuge, dem lebenslange Haft droht, kann sein Strafmaß jetzt maximal auf zehn Jahre verringern. Außerdem kann die neue "allgemeine Strafzumessungsregelung" unabhängig vom Delikt des Kronzeugen auf alle schweren Straftaten angewandt werden. Absprachen in Strafprozessen: Bei einer "verfahrensbeendenden Absprache" im Strafprozess, auch "Deal" genannt, einigen sich die Beteiligten - Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger - auf ein bestimmtes Ergebnis. Üblicherweise räumt der Angeklagte die Vorwürfe ein, im Gegenzug sagt das Gericht eine bestimmte Strafobergrenze zu. Bislang wurden diese Absprachen zwar getroffen, waren aber rechtlich nicht geregelt. Von nun an sind die Deals Hauptverhandlungen zulässig. Ausbildung im Terrorcamp: Die Ausbildung in einem Terrorcamp gilt als Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Taten und kann mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist der Vorsatz, eine solche Tat begehen zu wollen.Haftentschädigung: Die Entschädigung für unschuldig erlittene Haft wird nach mehr als 20 Jahren von elf Euro pro Tag auf 25 Euro erhöht. Die Entschädigung wird gewährt, wenn in einem Strafverfahren ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erfolgt oder die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt wurde. Rechtsschutz von Häftlingen: Bislang musste ein Festgenommener erst nach dem Beginn der Verhandlung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss dies unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher nach maximal drei Monaten. Die Neuregelung ist auch eine Folge der Föderalismusreform. dpa

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