Auch Muslime müssen zum Schul-Schwimmen

Leipzig/Saarbrücken · Die Religionsfreiheit hat Grenzen. Sie rechtfertigt in der Regel nicht, der Schule fernzubleiben. Auch Musliminnen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen, urteilte ein Bundesgericht.

Muslimische Mädchen dürfen dem Schwimmunterricht in Schulen nicht ohne Weiteres aus religiösen Gründen fernbleiben. Die Teilnahme in einem Burkini - einem Ganzkörperbadeanzug - sei zumutbar, entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht. Es wies die Klage einer 13-jährigen Gymnasiastin aus Frankfurt ab (Az.: 6 C 25.12). Sie hatte eine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen erwirken wollen und sich auf die Religionsfreiheit berufen. Das tragen eines Burkinis stigmatisiere sie, auch sei ihr der Anblick leicht bekleideter Jungen nicht zuzumuten. Die Bundesverwaltungsrichter urteilten, die Religionsfreiheit der Schülerin kollidiere hier mit dem verfassungsrechtlich verankerten Erziehungsauftrag des Staates. Der Burkini sei ein möglicher Kompromiss. Ähnlich urteilte das Gericht beim Antrag zweier Zeugen Jehovas, die die Teilnahme ihres Sohnes an einer Unterrichtseinheit ablehnten, in der der Film "Krabat" gezeigt wurde. Er handelt von schwarzer Magie. Die Richter gaben auch hier dem staatlichen Bildungsauftrag Priorität. (Az.: 6 C 12.12).

Der Vorsitzende der türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, begrüßte das Burkini-Urteil. In der SZ sagte er, das Gericht habe einen "hinnehmbaren Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag gefunden". Im Saarland gibt es seit 2005 eine Handlungsempfehlung für Schulen. Sie macht ene Befreiung vom Sportunterricht von einem "objektiv nachvollziehbaren" Gewissenskonflikt abhängig. > e, Interview, : Meinung

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort