Auch bei Dauer-Einsatz können Leiharbeiter sich nicht einklagen

Erfurt · Leiharbeiter haben auch bei einem dauerhaften Einsatz im Entleihbetrieb keinen Anspruch auf eine Festanstellung. Das entschied gestern das Bundesarbeitsgericht und verwies zur Begründung auf fehlende Regelungen im Gesetz.

Dort ist zwar festgelegt, dass Firmen Leiharbeiter nur "vorübergehend" beschäftigen dürfen; dieser Begriff wird jedoch nicht zeitlich präzisiert. Ebenso fehlen Sanktionen für den Fall von Verstößen. Die Erfurter Richter sahen sich deshalb nicht in der Lage, an Stelle des Gesetzgebers tätig zu werden und Strafen zu bestimmen (Az. 9 AZR 51/13) .

Im aktuell entschiedenen Fall hatten die Kreiskliniken im badischen Lörrach eine Tochterfirma gegründet, die 450 Beschäftigte deutlich unter Tarif bezahlte und viele von ihnen zum Dauer-Einsatz an die Kliniken auslieh. >

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