Atomwaffen dürfen in der Eifel gelagert werden

Büchel · Eine Klage gegen die Lagerung von Atomwaffen auf dem Nato-Fliegerhorst im rheinland-pfälzischen Büchel ist gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das die Klage abgewiesen hatte (AZ: 4 A 1913/11).

Eine Berufung dagegen ließ das OVG nicht zu.

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