Streit in Koalition Asylbewerber sollen mehr Geld bekommen

Berlin · Das Arbeitsministerium will die Leistungen für Asylsuchende erhöhen. Die Union fürchtet falsche Anreize.

Neue Pläne des Bundesarbeitsministeriums, das Taschengleld für Asylbewerber zu erhöhen, sind in der Union umgehend auf Kritik gestoßen. CSU-Generalsekretär Markus Blume warf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, „mit seinem unabgestimmten Vorstoß“ die Akzeptanz des Asylsystems zu untergraben und die Asylkosten in die Höhe zu treiben.

Eine Sprecherin Heils bestätigte am Sonntag, dass dort an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde. Geplant sei, dass das Gesetz Anfang 2020 in Kraft trete. Der Bild am Sonntag zufolge sollen alleinstehende Erwachsene unter den Asylbewerbern statt bisher 135 Euro Taschengeld im Monat künftig 150 Euro erhalten. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekämen demnach 79 statt 76 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 97 statt 83 Euro, Kinder unter 6 Jahren 84 statt 79 Euro.

CSU-Generalsekretär Blume sagte, dies sei das völlig falsche Signal. „Das Asylrecht ist für Schutzsuchende, nicht für Taschengeldsuchende.“ Er forderte stattdessen eine Umstellung auf Sachleistungen. Unionsfraktions-Vize Thorsten Frei (CDU) sagte der Bild am Sonntag: „Deutschland zahlt bereits heute mit die höchsten Sozialleistungen in Europa.“ Diese seien „ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in Deutschland, und wir müssen deshalb vorhandene Möglichkeiten für ihre Absenkung nutzen“. Frei forderte insbesondere eine deutliche Absenkung der Leistungen für jene Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Antrag gestellt haben und damit unter die Dublin-Regel fallen. „Für Dublin-Fälle darf es künftig nichts mehr bis auf die Rückfahrkarte geben.“

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Leistungen für Asylbewerber regelmäßig anzupassen. Grundlage ist die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts. Die Grünen-Politikerin Luise Amtsberg betonte, das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum „migrationspolitisch nicht relativierbar“ sei.

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