Erfurt Arbeitsgericht lockert Regeln für Videoüberwachung
Erfurt · Arbeitgeber haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied gestern in einem Verfahren zum Kündigungsschutz, dass Videoaufzeichnungen nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg zu dienen, sondern auch Monate nach der Tat noch gelten können.
23.08.2018
, 21:50 Uhr
Arbeitnehmervertreter übten Kritik.