Düsseldorf Appell von OB gegen Rechts war rechtswidrig

Leipzig · Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat mit seiner „Licht aus!“-Aktion bei einer islamfeindlichen „Dügida“-Kundgebung 2015 rechtswidrig gehandelt. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Auch sein Aufruf an die Bürger zur Demo gegen Pegida sei nicht rechtens gewesen. Als kommunaler Wahlbeamter habe der OB zwar das Recht, sich öffentlich zu äußern. Es gebe jedoch Grenzen, hieß es.

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