Anwaltspaar scheitert mit Klage zu möglicher Wahl der CDU in Bayern

Wiesbaden · Ein Anwaltspaar aus Nürnberg ist mit seiner Klage gescheitert, auch in Bayern die CDU wählen zu können. Für dieses Begehren gebe es keine Rechtsgrundlage, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Freitag. Die Klage richtete sich gegen den Bundeswahlleiter. Die Kläger verlangten, dass sie zur Bundestagswahl die CDU auch in Bayern wählen können (Az. 6 K 1805/16.WI). Sie seien mit der Politik des CSU-Chefs Horst Seehofer nicht einverstanden und unterstützten die Politik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU ), argumentierten die Kläger . Dass die Wähler in Bayern nicht auch ihr Kreuz bei der CDU machen können, verletzt nach ihrer Auffassung das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Wahl. Das Verwaltungsgericht sieht indes keinen Verstoß.

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