Anschauen von Kinderpornos auch ohne Speichern strafbar

Hamburg. Das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar, auch wenn die Daten nicht manuell abgespeichert werden. Das entschied gestern das Oberlandesgericht Hamburg in einem Grundsatz-Urteil

Hamburg. Das Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar, auch wenn die Daten nicht manuell abgespeichert werden. Das entschied gestern das Oberlandesgericht Hamburg in einem Grundsatz-Urteil. Es sei bereits rechtswidrig, sich "bewusst Dateien mit kinderpornografischem Inhalt zu verschaffen oder gewollt eine solche Internetseite aufzurufen und zu betrachten", so das Gericht. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden (Az: 2-27/09 REV). ddp

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