Angst vor Weltuntergang ist kein Grund zur Klage

Karlsruhe. Weltuntergang hin oder her - Forschen ist deshalb noch lange nicht verboten. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Beschwerde einer Frau zurück, die aus Angst vor dem Weltuntergang ein Experiment im Teilchenbeschleuniger Cern in Genf verbieten lassen wollte

Karlsruhe. Weltuntergang hin oder her - Forschen ist deshalb noch lange nicht verboten. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Beschwerde einer Frau zurück, die aus Angst vor dem Weltuntergang ein Experiment im Teilchenbeschleuniger Cern in Genf verbieten lassen wollte. Die Frau habe über ihr generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen hinaus nicht darlegen können, warum die Vernichtung der Erde drohe, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss (Az: 2 BvR 2502/08). In Genf wollen Forscher Atomteilchen erstmals nahezu mit Lichtgeschwindigkeit aufeinanderprallen lassen. Davon versprechen sie sich Erkenntnisse über unentdeckte Materie. Weil dabei auch sogenannte Schwarze Löcher entstehen könnten, die Materie verschlingen, befürchtet die Klägerin die Zerstörung der Erde. Die Schwarzen Löcher wären nach überwiegender Forscher-Meinung aber so klein, dass sie im Moment ihrer Entstehung schon wieder zu Energie zerstrahlen, und in jedem Fall zu klein, um Materie ansaugen zu können. afp

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