Angestellte sollen besser vor Datenmissbrauch geschützt werden

Berlin

Berlin. Ist es zulässig, den E-Mail- und Telefonverkehr von Mitarbeitern zu kontrollieren? Was ist mit den Gesundheitsdaten von Arbeitnehmern oder den persönlichen Angaben von Bewerbern? Und wie muss sich ein Betrieb datenschutzrechtlich verhalten, wenn ein Mitarbeiter gleichzeitig auch Kunde ist? Mit einem gesetzlichen "Schnellschuss" seien diese schwierigen Fragen nicht zu beantworten, meinte gestern Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU, Foto: dpa) nach einem Spitzengespräch mit Wirtschaftsvertretern und Datenschützern. Klar ist: Die Bundesregierung will Arbeitnehmer besser gesetzlich vor der Ausspähung ihrer Daten schützen. Jedoch erst nach der Wahl.

Es war der zweite Datenschutzgipfel, den Schäuble innerhalb weniger Monate einberufen hatte. Der letzte ist noch kein halbes Jahr her. Als im Spätsommer 2008 der massenhafte Missbrauch von Telefon- und Bankdaten von Telekomkunden bekannt wurde, brachte Schäuble unter dem Druck immer neuer Enthüllungen einige Änderungen im Datenschutzgesetz auf den Weg, um den Datenhandel zu erschweren. Jetzt hat die Datenaffäre bei der Bahn und die öffentliche Debatte darum den Minister erneut zum Handeln gezwungen: "Ich habe aus beiden Fällen die Konsequenzen gezogen", zeigte er sich gestern zufrieden.

Demnach sind sich die Teilnehmer des Treffens einig gewesen, dass die nach der Telekom-Affäre auf den Weg gebrachte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, die derzeit das parlamentarische Verfahren durchläuft, ergänzt werden soll um die Klarstellung, dass die Regeln auch für "abhängig Beschäftigte" gelten. Darüber hinaus soll in der nächsten Legislaturperiode zum besseren Schutz der Arbeitnehmer vor Datenmissbrauch ein neues "Arbeitnehmer- oder Mitarbeiterdatenschutzgesetz" umgesetzt werden. Bis zur Wahl im September wollen das Innen- und das eigentlich zuständige Arbeitsministerium die Vorarbeiten dazu geleistet haben. Allen Gesprächs-Teilnehmern sei klar gewesen, dass ein solches Gesetz nicht innerhalb weniger Wochen erstellt werden könne.

Vieles sei überdies inzwischen schon geregelt, betonte der Minister. Zudem hätten Unternehmen "schon selber die Aufgabe, in ihren Betrieben für geordnete Verhältnisse zu sorgen". Der Gesetzgeber müsse dabei "entlastend und klarstellend" zur Seite stehen. "Ein generelles Verbot von Datenabgleich hat niemand gefordert", so Schäuble. Mit Blick auf die Korruptionsbekämpfung "wäre das auch völlig unverantwortbar". Die Bahn hatte gleich fünfmal Mitarbeiter-Daten massenhaft überprüfen lassen, allerdings heimlich und ohne den Betriebsrat darüber zu informieren. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) betonte, dass es Regelungslücken gebe, zum Beispiel bei der Videoüberwachung oder beim Detektiveinsatz gegenüber Mitarbeitern. Daher sei es wichtig, dass die allgemeinen Vorschriften zum Datenschutz für das Arbeitsverhältnis "in einem einheitlichen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz konkretisiert und der modernen Arbeitswelt angepasst werden".

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