Corona-Krise Merkel ruft Bevölkerung zu „Verzicht und Opfern“ auf

Berlin · Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Menschen in Deutschland eindringlich zur Einhaltung der neuen drastischen Kontaktbeschränkungen ermahnt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)

Foto: dpa/Michael Kappeler

„Bitte ziehen Sie alle mit“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag in Berlin. „Zeigen Sie Vernunft und Herz.“ Zuvor hatten sich Bund und Länder auf Einschränkungen der sozialen Kontakte zur Eindämmung der Corona-Krise verständigt. Versammlungen von mehr als zwei Personen werden in ganz Deutschland verboten. Ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Schließen müssen alle Restaurants und Friseure.

Es bedeute Verzicht und Opfer, wirtschaftlich wie menschlich, wenn man nicht mehr so einfach Großeltern besuchen oder Freunde treffen dürfe, sagte Merkel. Nun würden aber in ganz Deutschland im Grundsatz die gleichen Regeln gelten. Damit wisse jeder genau, woran er sei. Es handele sich nicht um Empfehlungen des Staats. „Es sind Regeln“, betonte Merkel. Wo die Behörden Verstöße feststellten, werde es Folgen haben.

Der Beschluss im Überblick:

  • 1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • 6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • 9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

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