Alkohol am Steuer wird härter bestraft

Berlin. Der drastischen Erhöhung des Bußgeldes für Verkehrssünder ab 1. Februar steht nichts mehr im Wege. Als weitere Voraussetzung dafür billigte der Bundesrat am Freitag die Verdoppelung des gesetzlichen Strafrahmens für Verkehrsdelikte. Danach dürfen künftig in Extremfällen 3000 Euro von Fahrern kassiert werden, die unter Alkohol oder Drogen stehen

Berlin. Der drastischen Erhöhung des Bußgeldes für Verkehrssünder ab 1. Februar steht nichts mehr im Wege. Als weitere Voraussetzung dafür billigte der Bundesrat am Freitag die Verdoppelung des gesetzlichen Strafrahmens für Verkehrsdelikte. Danach dürfen künftig in Extremfällen 3000 Euro von Fahrern kassiert werden, die unter Alkohol oder Drogen stehen. Der neue Bußgeldkatalog sieht unter anderem für Drängeln oder zu dicht auffahren bis 400 Euro (statt 250) vor, für Behindern durch ständiges Linksfahren 80 Euro; bis zehn Stundenkilometer zu schnell: 20 statt 15 Euro; mehr als 60 km/h zu schnell: 680 statt 425 Euro; zu schnell in Kurven und bei Regen: 100 statt 50 Euro; Alkohol oder Drogen am Steuer, erstmals erwischt: 500 statt 250 Euro, beim zweiten Mal 1000, beim dritten Mal 1500 Euro. Mit dem Handy telefonieren kostet künftig 70 statt 40 Euro, wer beim Rechtsabbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährdet, zahlt die gleiche Summe. Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird auch mit 70 Euro in Rechnung gestellt, das Parken auf Behindertenplätzen mit 50 statt wie bisher mit 35 Euro. dpa

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