Erfolgreiche Wahl im zweiten Anlauf AfD-Kandidat Reusch nun doch im Kontrollgremium

Berlin · Im zweiten Anlauf klappt es mit der Wahl in den Bundestags-Ausschuss, der die deutschen Geheimdienste überwacht.

 Roman Reusch (links) freut sich mit seinen AfD-Fraktionskollegen über seine Wahl ins Parlamentarische Kontrollgremium.

Roman Reusch (links) freut sich mit seinen AfD-Fraktionskollegen über seine Wahl ins Parlamentarische Kontrollgremium.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Im zweiten Anlauf ist der AfD-Kandidat Roman Reusch doch noch ins Geheimdienst-Kontrollgremium des Bundestages gewählt worden. Der frühere Berliner Oberstaatsanwalt erhielt gestern bei der Abstimmung im Parlament 378 Stimmen. Reusch lag damit knapp über der erforderlichen Marke von 355 Stimmen, die er vor zwei Wochen noch deutlich verfehlt hatte. Gegen ihn votierten 205 Abgeordnete, 94 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. AfD-Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann sprach anschließend von einem „Etappensieg der Vernunft“.

Das neunköpfige Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Abgeordneten tagen regelmäßig unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum.

Acht Parlamentarier wurden bereits vor zwei Wochen in das Gremium gewählt, doch den AfD-Kandidaten Reusch ließ der Bundestag damals durchfallen. „Es gab keinen Grund, Reusch nicht zu wählen“, bekräftigte der AfD-Vorsitzende Alexan­der Gauland nach dessen Erfolg im zweiten Versuch. „Ihn im ersten Wahlgang pauschal und willkürlich durchfallen zu lassen, war undemokratisch.“

Der Widerstand gegen Reusch im ersten Wahlgang sorgte schon vor zwei Wochen für große Verärgerung bei der AfD. Am späten Abend erzwang sie damals per „Hammelsprung“ den Abbruch der Plenarsitzung. Gauland sprach anschließend von einer „Revanche für die Nicht-Wahl von Roman Reusch“. Nach der diesmal erfolgreichen Wahl twitterte die stellvertretende AfD-Fraktions­chefin Beatrix von Storch: „Besser spät als nie.“

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