Ärzte dürfen Geld von Pharma-Firmen annehmen

Karlsruhe. Kassenärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie von einem Pharma-Unternehmen Geld dafür annehmen, dass sie dessen Medikamente verschreiben. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil, das gestern veröffentlicht wurde (Az: Bundesgerichtshof GSSt2/11). Auch die Unterhändler der Firmen können nicht bestraft werden

Karlsruhe. Kassenärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie von einem Pharma-Unternehmen Geld dafür annehmen, dass sie dessen Medikamente verschreiben. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil, das gestern veröffentlicht wurde (Az: Bundesgerichtshof GSSt2/11). Auch die Unterhändler der Firmen können nicht bestraft werden. Ärzte- und Pharmavertreter lobten die Entscheidung. Die Kassen warnten davor, das Urteil als "Freifahrtschein" zu verstehen. dapd

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