Asyl-Debatte Ämter rätseln über Verbleib vieler Flüchtlinge

Berlin · Offenbar verschwinden In Deutschland tausende abgelehnte Asylbewerber vom Radar der Behörden. Zugleich belasten die vielen Asylklagen die Gerichte.

In den vergangenen zwei Jahren kamen weit über eine Million Flüchtlinge und Asylbewerber nach Deutschland. Nun hat dieser Zuzug auch die Gerichte erreicht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren mit Stand Ende Juni mehr als 320 000 Asyl-Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Zugleich wurde gestern bekannt, dass die Behörden keine Kenntnis über den Verbleib von möglicherweise 30 000 abgelehnten Asylbewerbern haben.

„Das Problem ist, wenn jemand abgelehnt wird und eigentlich das Land verlassen müsste, hält er sich hier unerlaubt auf und taucht dann womöglich unter“, erläuterte Jörg Radek, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), auf Nachfrage unserer Zeitung. Im Bundesinnenministerium bezweifelte man zwar Angaben der „Bild“-Zeitung, die gestern  mit Verweis auf das Ausländerzentralregister (AZR) gemeldet hatte, dass rund 30 000 dort registrierte, abgelehnte Asylbewerber untergetaucht seien. Man könne jedoch nicht ausschließen, dass ein Ausreisepflichtiger das Land verlasse oder untertauche, aber weiter im Zentralregister gelistet sei, so das Innenressort. Für den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist das ein unhaltbarer Zustand. Dabei seien die Bundesbehörden, aber auch viele Kommunalbehörden gefragt, wo es zum Teil offensichtlich nicht optimal laufe mit der Aktualisierung entsprechender Daten, etwa wenn sich jemand abmelde.

Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurden allein zwischen Januar und August dieses Jahres über 480 000 Asylanträge entschieden. Rund 190 000 davon wurden abgelehnt. Das führt automatisch zu mehr Klagen: Lag ihre Zahl 2016 noch bei knapp 69 000, so waren zur Mitte des laufenden Jahres bereits 320 000 Verfahren anhängig. Dies entspricht fast einer Verfünf­fachung der Fälle.

Nach Angaben der Bundesregierung landen etwa zwei von drei Ablehnungsbescheiden des Bamf vor Gericht. Häufig handelt es sich um Klagen von Personen, denen nur subsidärer Schutz, also ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zugestanden wurde und kein Asyl- oder Flüchtlingsstatus. Dies rüttelt jedoch immer stärker an den juristischen Kapazitäten.

Der Deutsche Richterbund schlug gestern Alarm: „Die Lage an den Verwaltungsgerichten ist mehr als prekär“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn unserer Redaktion. „Wenn die Bundesländer personell nicht deutlich nachlegen, dürfte es Jahre dauern, bis die Verwaltungsgerichte den inzwischen aufgelaufenen Verfahrensberg wieder abgetragen haben.“ Bund und Länder seien gemeinsam gefordert, „deutlich mehr in einen durchsetzungsfähigen Rechtsstaat zu investieren, dem gegenwärtig bundesweit mindestens 2000 Richter und Staatsanwälte fehlen“, so Rebehn.

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