Abzocke am Telefon offenbar ungebrochen: Strafe schreckt dubiose Firmen nicht ab

Berlin · Obwohl die Strafen für unerlaubte Werbung und Abzocke am Telefon 2013 noch mal erhöht wurden, reißen Verbraucherklagen über dubiose Machenschaften nicht ab. Das belegen neueste Zahlen.

Eigentlich sollten Unternehmen gewarnt sein: Wer am Telefon unzulässig auf Kundenjagd geht, der muss mit einem satten Bußgeld von bis zu 300 000 Euro rechnen. Seit 2013 gelten diese weiter verschärften Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung für Gewinnspiele, Abonnements oder sogar Nahrungsergänzungsmittel. Doch trotz des Anti-Abzock-Gesetzes erhalten immer noch Tausende Menschen in Deutschland belästigende Werbeanrufe. Das belegen die neuesten Zahlen der Bundesnetzagentur , die der SZ vorliegen.

So registrierte die Regulierungsbehörde, die für die Ahndung zuständig ist, bis Oktober dieses Jahres 22 028 schriftliche Verbraucherbeschwerden. Das sind zwar weniger als noch im Jahr 2013 , als 33 147 Klagen eingingen. Aber in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen räumt die Bundesregierung ein, nicht beurteilen zu können, ob dies auf die Verschärfung des Bußgeldrahmens oder andere Faktoren zurückzuführen ist. Die Höhe der Strafzahlung wurde 2013 von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro angehoben. Schon seit 2009 ist Telefonwerbung nur bei vorheriger Einwilligung durch den Angerufenen zulässig. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Nummer unterdrücken. Trotzdem werden Verbrauchern nach wie vor Verträge untergeschoben, ohne dass es ihnen bewusst ist. Seit 2009 sind bei der Bundesnetzagentur schon 187 054 Beschwerden eingegangen. Zugleich spricht die Regierung von einer "Diskrepanz" zwischen der Zahl der Beanstandungen und den eingeleiteten Verfahren sowie den verhängten Bußgeldern: Insgesamt wurden von 2009 bis 2013 nur 618 Verfahren veranlasst, nicht jedes davon endete mit Strafen.
Grüne fordern Schriftform

Die Bußgelder beliefen sich auf alles in allem rund elf Millionen Euro. Die Regierung erklärt diesen geringen Betrag damit, dass eine Vielzahl von Beschwerden immer die gleichen Firmen betroffen hätten und zum Teil gleiche Anrufe als ein Vergehen zusammengefasst würden. Die Verbraucherexpertin der Grünen, Bärbel Höhn , fordert daher jetzt als Mittel gegen Abzocke am Telefon, dass Verträge infolge unerlaubter Anrufe der schriftlichen Bestätigung bedürfen.

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