Abwrackprämie für Kühlschränke
Das Programm läuft schon seit 2008. Seitdem haben rund 125 000 arme Haushalte den „Stromsparcheck“ machen lassen und kostenlos neue Lampen, schaltbare Steckerleisten oder Wasserspar-Duschköpfe erhalten. Die Bundesregierung legt nun nach. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat gestern zusammen mit dem Caritas-Verband ein Kühlschrank-Tauschprogramm für Hartz-IV-Empfänger gestartet. Die „Abwrackprämie“ in Form eines sachgebundenen Gutscheins beläuft sich auf 150 Euro. SZ-Korrespondent Hagen Strauß beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Bekommt jeder arme Haushalt den Zuschuss?
Nein. Für die nächsten zwei Jahre sind 16 000 Gutscheine gegenfinanziert, die 2,4 Millionen Euro stammen aus Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative. Insgesamt gibt es in Deutschland aber rund drei Millionen Hartz-IV-Haushalte. Hendricks selbst sprach daher von einer "überschaubaren Zahl" an Gutscheinen. Der Austausch soll zunächst in 67 Kommunen beginnen, später dann in doppelt so vielen möglich sein. Wer mitmachen will, kann den Zuschuss bei der Caritas oder den kommunalen Energieagenturen beantragen.
Wer erhält den Gutschein?
Einen Gutschein erhält derjenige, dessen Kühlschrank mindestens zehn Jahre alt ist. Das neue Gerät darf nicht kleiner oder größer sein und muss mehr als 200 Kilowattstunden pro Jahr einsparen. Außerdem muss die fachgerechte Entsorgung des Altgerätes nachgewiesen werden. Man werde streng kontrollieren, so Rainer Schüle, stellvertretender Vorsitzender der Energie- und Klimaschutzagenturen.
Wo sind die Haken?
Das neue Gerät muss ein "A+++"-Kühlschrank oder eine entsprechende Gefrier-Kombi sein. Laut Hendricks kosten die Geräte im günstigsten Fall 330 Euro. Das heißt, 180 Euro müssen Hartz-IV-Empfänger mindestens dazuschießen. Das sei für viele ein "Kraftakt", betonte Georg Cremer, Generalsekretär der Caritas. Hinzu kommt, dass es Geräte dieser Energieeffizienzklasse noch nicht gebraucht zu kaufen gibt. Die Grünen-Umweltpolitikerin Bärbel Höhn sagte unserer Zeitung, sie sei daher skeptisch, ob der Zuschuss funktioniere. Denn die geforderten Neugeräte würden zum Teil deutlich über 600 Euro kosten.
Wird der Gutschein auf den Hartz-IV-Regelsatz angerechnet?
Nein. Die 150 Euro werden nicht auf den Regelsatz angerechnet, da es sich um einen zweckgebundenen Transfer handele, erklärte Cremer.
Was bringt der Kühlschrank-Austausch an Ersparnis?
Wer sich für den Umstieg auf ein effizienteres Gerät entscheidet, kann seinen Stromverbrauch deutlich senken. Denn Kühlschränke sind immer an, sie verbrauchen mehr Strom als beispielsweise Backöfen oder Waschmaschinen. Caritas und Bundesregierung versprechen den Nutzern pro Jahr eine Ersparnis von bis zu 120 Euro.
In welchen Städten der Austausch bereits möglich ist, steht auf www.stromspar-check.de.