Thema nach wie vor ein Tabu Abtreibung: Grundrecht oder Straftat gegen das Leben?

Saarbrücken · Eine ungewollte Schwangerschaft ist für die meisten Frauen ein emotionaler Ausnahmezustand. Der Weg zu einer Abtreibung birgt bürokratische und rechtliche Hürden. Auch im Saarland ist das Thema nach wie vor ein Tabu.

 Mit Transparenten sprachen sich Demonstrantinnen im November 2017 vor dem Amtsgericht im hessischen Gießen für eine Abschaffung des Paragraphen 218 und den Paragrafen 219 aus. Im Gericht musste sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten.

Mit Transparenten sprachen sich Demonstrantinnen im November 2017 vor dem Amtsgericht im hessischen Gießen für eine Abschaffung des Paragraphen 218 und den Paragrafen 219 aus. Im Gericht musste sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten.

Foto: dpa/Boris Roessler

Mord, Totschlag, Völkermord. „Straftaten gegen das Leben“. So heißen die Paragraphen 211 bis 222 im deutschen Strafgesetzbuch. Unter Paragraph 218 findet sich ein Tatbestand, bei dem die Meinungen – anders als beim Mord – stark auseinandergehen: der Schwangerschaftsabbruch.

Wer für ihn wirbt, macht sich laut Folgeparagraph 219a strafbar. So wie die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die auf ihrer Webseite über Abtreibung informiert hat und dafür 6000 Euro Strafe zahlen muss. „Bei uns im Saarland würde das nie passieren“, sagt Dr. Karl Magnus Kreuter. Der Saarbrücker Gynäkologe findet den Paragraphen zur „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“ nicht mehr zeitgemäß. „Man sollte diese Frau nicht bestrafen.“ Kreuter hat selbst noch bis vor drei Jahren Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das Saarland sei ein „kleines Ländchen“, durch „Mund-zu-Mund-Propaganda“ kämen junge Frauen im Konfliktfall an Adressen von Ärzten wie ihm. Er führe aus Alters-, nicht etwa aus Gewissensgründen keine Abtreibungen mehr durch.

Der Mediziner klingt nicht wie jemand, der permanent von Abtreibungsgegnern bedroht wird. Trotzdem findet man ihn im Netz nur über Umwege. Wer in die Google-Suchleiste „Abtreibung Saarland“ eingibt, findet neben der Beratungsstelle Pro Familia weit oben in der Trefferliste die österreichische Webseite „abtreibung.at“. Dort erscheint eine weitere Suchmaske. Eingabe: Saarbrücken. Im Umkreis von 50 Kilometern: acht „Abtreibungsanbieter“.

 Karin Biewer, Geschäfts­führerin von Pro Familia

Karin Biewer, Geschäfts­führerin von Pro Familia

Foto: Fatima Abbas

Wie viele es im Saarland tatsächlich sind, das können weder Ärztekammer noch die entsprechenden Beratungsstellen genau beziffern. „Es gibt kein Register von Ärzten, die im Saarland Schwangerschaftsabbrüche durchführen“, sagt Andreas Kondziela, Pressesprecher der Ärztekammer. Auch deutschlandweit liegt die Zahl im Verborgenen, wie der Bundesverband der Frauenärzte bestätigt. Fest steht jedoch: Die meisten Ärzte, die Abbrüche vornehmen, sind Gynäkologen. Laut Kammer arbeiten hierzulande 206 Frauenärzte. Nur ein geringer Prozentsatz ermöglicht Abtreibungen, kaum einer gibt es wie Dr. Kreuter offen zu.

Pro Familia ist im Saarland die wichtigste Anlaufstelle für Frauen, die ungewollt schwanger werden. Dort erhalten Betroffene die Kontaktdaten von sechs Ärzten. Alternativ können die Frauen auch zu den drei Ärzten des Medizinischen Zentrums gehen, das direkt unter der Beratungsstelle in der Saarbrücker Heinestraße angesiedelt ist.

Helle und bunte Räume, großzügig bestuhlt. Sie sollen nicht nur Platz bieten, sondern vor allem Raum. „Es ist befremdlich, dass man auf Lebensschützer-Seiten landet, wenn man sich über das Thema informieren will“, sagt Karin Biewer, die vor einem Jahr die Geschäftsführung von Pro Familia Saarbrücken übernommen hat. Die Frau mit der ruhigen Stimme führt den Gang entlang bis zu ihrem Büro. Dort bietet sie – neben fünf weiteren Mitarbeitern – die Schwangerenkonfliktberatung an, die sie im Laufe des Gesprächs immer wieder „Zwangsberatung“ nennt. Eine Anspielung auf Paragraph 218b: Demnach können Frauen in Deutschland nur abtreiben, wenn sie sich zuvor von einer zugelassenen Stelle beraten und einen „Schein“ ausstellen lassen.

Im Saarland tun dies neben Pro Familia die Beratungsstellen von Donum Vitae, die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk. Auch die Caritas berät. Allerdings darf sie seit 1. Januar 2001 – so entschied es die katholische Kirche – keine Beratungsnachweise mehr ausstellen. Warum es nicht unerheblich ist, ob eine Einrichtung das Dokument ausstellt, zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts: Demnach sind im vergangenen Jahr 96,1 Prozent aller Abtreibungen nach Ausstellung eines Beratungsscheins erfolgt. Die restlichen 3,9 Prozent waren entweder medizinisch notwendig oder Folge von Sexualstraftaten. Die Zahl der Abbrüche insgesamt ist in den vergangenen zehn Jahren erheblich gesunken: Waren es 2007 noch 116 871 Eingriffe, so sank die Zahl im vergangenen Jahr auf 101 209 – ein Minus von 15 662. Wobei die aktuelle Zahl im Vergleich zum Vorjahr wieder gestiegen ist. Im Saarland erreichte sie 2017 mit 1761 Abtreibungen den höchsten Wert seit 2010. Sowohl bundes- als auch landesweit sind die meisten Frauen zwischen 25 und 30, nur die allerwenigsten sind minderjährig. Ein Schwangerschaftsabbruch kostet sie laut Pro Familia je nach Methode zwischen 280 und 400 Euro, die Kosten übernehme in 70 Prozent der Fälle die Krankenkasse.

Zu Biewer und ihren Kollegen kommen Frauen jeden Alters. „Zeitnah“ bekämen sie einen Termin, manchmal auch mit Dolmetscher. 2017 saßen knapp 600 Frauen auf einem der blauen Sessel in Biewers Büro. Die Sozialpädagogin erzählt von Frauen mit „zwiespältigen“ Gefühlen. Von Frauen, die Angst hätten, für ihren Entschluss verurteilt zu werden. Konflikte mit der Lebensplanung, finanzielle Schwierigkeiten oder eine instabile Partnerschaft seien die häufigsten Gründe für das, was sie ungerne „Abtreibung“ nennt. Die 52-Jährige spricht lieber von „Schwangerschaftsabbrüchen“. Erzählt von Frauen, die Schwierigkeiten hätten, etwas „so Intimes“ mit ihr zu besprechen. Der aktuelle Zustand sei „Bevormundung“. Die Tatsache, dass Ärzte online nicht straffrei informieren dürften, „abstrus“. Die derzeitigen Gesetze: „aus der Nazi-Zeit“.

Biewers klare Position: „Schwangerenkonflikte gehören nicht ins Strafgesetzbuch.“ Deshalb plädiert Pro Familia seit Längerem für die Abschaffung des Paragraphen 219a. Auch die Saar-Ärztekammer unterstützt diesen Vorstoß. Diakonisches Werk und Donum Vitae sehen das anders. Das Recht der Frauen auf Information sei aktuell in ausreichendem Maße gewährleistet, argumentieren beide Einrichtungen. „Der Schutz des ungeborenen Lebens steht für uns an erster Stelle“, sagt Donum-Vitae-Sprecherin Hedwig Fesser. Der Bundesverband der Frauenärzte sieht aus einem anderen Grund keinen Nutzen in einer Gesetzesänderung: „Selbst wenn Paragraph 219a fallen würde, würden viele Ärzte trotzdem davon absehen, auf ihrer Webseite über Schwangerschaftssabbrüche zu informieren.“ Nicht zuletzt auch aus Furcht vor selbsternannten Lebensschützern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort