Ab sofort werden auch Knöllchen aus dem Ausland vollstreckt

Berlin/Saarbrücken. Saarländer sollten sich bei ihrer nächsten Einkaufstour in Lothringen genau überlegen, ob sie ein Knöllchen wegen Falschparkens oder Rasens riskieren. Was bislang in der Regel nicht geahndet wurde, wird nämlich seit gestern vollstreckt - allerdings geht es ausschließlich um Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro

Berlin/Saarbrücken. Saarländer sollten sich bei ihrer nächsten Einkaufstour in Lothringen genau überlegen, ob sie ein Knöllchen wegen Falschparkens oder Rasens riskieren. Was bislang in der Regel nicht geahndet wurde, wird nämlich seit gestern vollstreckt - allerdings geht es ausschließlich um Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro. So sieht es eine EU-Vorschrift vor, die nun in allen Mitgliedsländern gilt. Wird dagegen etwa der Führerschein im Ausland entzogen, gilt dies laut ADAC nur dort. Bisher konnten Verkehrssünder davon ausgehen, straffrei zu bleiben, weil der Aufwand für ausländische Behörden oft zu groß war. Verbraucher können aber Einspruch gegen die Knöllchen aus dem Ausland einlegen. Inwieweit es tatsächlich zu einer rigorosen Vollstreckungspraxis kommen wird, ist ungewiss. Das aufwändige Verfahren und die Tatsache, dass der Vollstreckungserlös im Vollstreckungsstaat (Deutschland) bleibt, könnten dem entgegenstehen. Im Zweifel rät der ADAC Betroffenen, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. red

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