Musterfeststellungsklage Ab November wird es viel einfacher, Unternehmen zu verklagen

Berlin · Der Bundestag machte gestern die Musterfeststellungsklage möglich: Verbraucherverbände können stellvertretend für größere Gruppen vor Gericht ziehen.

 Katarina Barley, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz

Katarina Barley, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz

Foto: dpa/Sina Schuldt

Viele getäuschte VW-Kunden haben darauf gewartet: Verbraucher sollen künftig durch Musterprozesse gegen Unternehmen einfacher zu ihrem Recht kommen. Der Bundestag beschloss gestern die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage. Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht übernehmen Verbraucherschutzverbände. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch Betroffene des VW-Abgas-Skandals davon profitieren können, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren. Union und SPD hatten sich deshalb mit dem Vorhaben sehr beeilt.

Voraussetzung für solche Klagen  ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage einreichen. Hält das Gericht die Klage für zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht – und es wird ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dort müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 40 weitere Personen melden.

Nur bestimmte Verbraucherschutzverbände dürfen klagen: Sie müssen seit mindestens vier Jahren auf der Liste jener Verbände stehen, die bereits heute Unterlassungsklagen einreichen dürfen. Außerdem müssen sie unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben. Hinzu kommt noch eine Reihe europäischer Verbraucherschutzverbände.

Endet das Verfahren mit einem Urteil, müssen Betroffene ihre Schadenersatzansprüche noch per anschließender individueller Klage geltend machen. Dies ist zwar leichter, als den gesamten Fall alleine vor Gericht durchzustreiten. Kommt es zu einem Vergleich, muss nicht jeder Klageregister-Gemeldete noch mal einzeln prozessieren.

Gedacht sind solche Musterprozesse für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schaden erleiden – zum Beispiel bei unerlaubten Strompreiserhöhungen oder unzulässigen Bankgebühren. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte: „Bisher musste jeder Betroffene bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen.“ Mit der „Eine-für-alle-Klage“ ändere sich das. Verbraucher kämen nun schnell und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht.

Linke, Grüne, FDP und AfD sehen dagegen handwerkliche Mängel: Sie kritisierten unter anderem, das Prozedere sei für Verbraucher zu kompliziert, die Anmeldefristen zu kurz und die mögliche Anschlussklage für Verbraucher aufwendig.

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