42-Jahre-Altersgrenze für Verbeamtung ist zulässig

Leipzig · Die Altersgrenze von 42 Jahren zur Verbeamtung in Nordrhein-Westfalen ist verfassungsgemäß. Das Land als Dienstherr habe ein berechtigtes Interesse an einem angemessenen Verhältnis zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit, urteilte das Bundesverwaltungsgericht . Ausnahmen dienten lediglich dazu, einem Dienstherrn zu ermöglichen, einen bestimmten Bewerber zu gewinnen oder zu halten.

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