42-Jahre-Altersgrenze für Verbeamtung ist zulässig
Leipzig · Die Altersgrenze von 42 Jahren zur Verbeamtung in Nordrhein-Westfalen ist verfassungsgemäß. Das Land als Dienstherr habe ein berechtigtes Interesse an einem angemessenen Verhältnis zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit, urteilte das Bundesverwaltungsgericht . Ausnahmen dienten lediglich dazu, einem Dienstherrn zu ermöglichen, einen bestimmten Bewerber zu gewinnen oder zu halten.
11.10.2016
, 21:50 Uhr