30 Millionen Euro Entschädigung für Homosexuelle

Berlin · Bundesjustizminister Heiko Maas sieht für die geplante Entschädigung von Homosexuellen, die wegen ihrer Neigung verurteilt wurden, 30 Millionen Euro vor. Dies sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung". Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Ganz abgeschafft worden ist der Paragraf 175 sogar erst 1994. Die Koalition hat vereinbart, die bislang als vorbestraft geltenden Betroffenen zu rehabilitieren. Maas hatte einen Gesetzentwurf für Oktober angekündigt. Die Entschädigung werde "immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen", erklärte Maas. Das Gesetz sehe einen Individualanspruch vor, der "relativ unkompliziert" geltend gemacht werden könne. Maas rechnet damit, dass noch etwa fünftausend Menschen einen Anspruch geltend machen könnten.

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