211 Euro, um groß und stark zu werden? Kinderschutzbund: "Das Urteil ist eine Klatsche für die Politik"

Kassel/Saarbrücken. Beifall ist in Bundesgerichten - vorsichtig gesagt - nicht eben üblich. Im Bundessozialgericht in Kassel setzte gestern ein Arbeitsloser dennoch zum Klatschen an, als die rotgewandeten Richter ihren Beschluss verkündeten: Die Begrenzung des Hartz-IV-Satzes für Kinder auf 60 Prozent sei grundgesetzwidrig, das Bundesverfassungsgericht müsse das Gesetz prüfen

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