100 Jahre Frauenwahlrecht Gesetz soll mehr Frauen im Bundestag erzwingen

Berlin/Saarbrücken · Justizministerin Barley macht Druck für mehr Frauen in Parlamenten. Auch im Saarland sind sie in der Minderheit.

 Katarina Barley (SPD) hofft auf Unterstützung von Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).  Foto: dpa

Katarina Barley (SPD) hofft auf Unterstützung von Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Foto: dpa

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

(dpa/ulb) Zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag drängt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine Änderung des Wahlrechts. In Frankreich stünden auf den Kandidatenlisten abwechselnd Männer und Frauen, sagte sie der „Bild am Sonntag“. Eine andere Möglichkeit wären größere Wahlkreise mit zwei direkt gewählten Abgeordneten unterschiedlichen Geschlechts. Der Vorstoß zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland am heutigen Montag löste kontroverse Reaktionen aus.

Im Bundestag liegt der Frauenanteil derzeit bei 30,9 Prozent. Im saarländischen Landtag sind 16 der 51 Mitglieder Frauen (31,4 Prozent). Den höchsten Frauenanteil hat im Saarland die SPD-Fraktion (42 Prozent), den geringsten die AfD (null). Auf Orts-, Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene ist im Saarland nicht einmal jedes vierte Ratsmitglied eine Frau, wie jüngst eine Auswertung des Frauenrates ergab.

Barley forderte CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer auf, in Verhandlungen über eine Wahlrechtsreform einzutreten: „Das Wichtigste ist, dass sich Frauen dafür zusammenschließen. Das wird mit Grünen und Linken gehen.“ Sie erinnerte an einen ähnlichen Vorstoß von Kramp-Karrenbauer. Diese hatte im März den Frauenanteil im Bundestag und auch der Unions-Bundestagsfraktion als viel zu niedrig kritisiert und ausdrücklich auf das franzöische Paritätsgesetz verwiesen. Dieses sieht seit 2002 eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen vor, wenn der Unterscheid von aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei mehr als zwei Prozent beträgt.

Grüne und CDU-Frauenunion begrüßten Barleys Vorstoß prinzipiell. Dagegen bezeichnete der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, den Vorstoß als „doppelt irritierend“. Gerade eine Justizministerin dürfe „auch noble Ziele (...) nicht mit verfassungswidrigen Vorschlägen verfolgen“.

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