Timoschenko muss sich vom Amtsarzt untersuchen lassen

Kiew. Die in Haft erkrankte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko ist nicht zu ihrem zweiten Prozess erschienen und muss sich nun von einem Amtsarzt untersuchen lassen. Die Entscheidung eines Gerichts in der Stadt Charkow gilt als Rückschlag für Timoschenko, die ukrainischen Medizinern misstraut und sich von deutschen Spezialisten behandeln lässt

Kiew. Die in Haft erkrankte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko ist nicht zu ihrem zweiten Prozess erschienen und muss sich nun von einem Amtsarzt untersuchen lassen. Die Entscheidung eines Gerichts in der Stadt Charkow gilt als Rückschlag für Timoschenko, die ukrainischen Medizinern misstraut und sich von deutschen Spezialisten behandeln lässt. Der Richter setzte die nächste Verhandlung für den 10. Juli an. Die 51-jährige Oppositionsführerin weigerte sich aufgrund eines Gutachtens des Neurologen Karl Max Einhäupl von der Berliner Charité, an dem Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung teilzunehmen. Einhäupl hatte Timoschenko am Wochenende erneut in einem Krankenhaus in Charkow untersucht. Ein Transport der Angeklagten von der Klinik in den Gerichtssaal würde seiner Ansicht nach den Therapieerfolg zunichtemachen. Auch der Charité-Neurologe Lutz Harms hält Timoschenko für nicht verhandlungsfähig. Vor dem Justizgebäude kam es zwischen Anhängern und Gegnern der Politikerin zu einem Handgemenge. dpa

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