Datenspeicherung: Kritiker warnen vor „Dammbruch“

Die Speicherpflicht von Telefon- und Internetdaten ist von den Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht als „Dammbruch“ bei der Einschränkung von Grundrechten kritisiert worden. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, einer der Beschwerdeführer, sagte am Dienstag in Karlsruhe, das umstrittene Gesetz berühre den „Kern der Persönlichkeit“ der Bürger.

Gespeichert werde „jeder elektronische Atemzug“ unverdächtiger Bürger. Auch der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der mehr als 34 900 Kläger vertritt, mahnte eindringlich: „Ist dieser Weg einmal freigegeben, ist die gesamte Erfassung des Alltags die Folge.“

Der Erste Senat verhandelt über mehr als 60 Verfahren aus der umfangreichsten Massenklage in der Geschichte des Gerichts. Zu den Beschwerdeführern gegen das seit 2008 geltende Gesetz gehören eine Gruppe von Grünen-Politikern sowie die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die aber nicht selbst nach Karlsruhe gekommen war.

Nach dem seit 2008 geltenden Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzt, werden Kommunikationsdaten für sechs Monate gespeichert.

Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, das Gericht müsse klären, „ob eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von sechs Monaten“ überhaupt mit dem im Grundgesetz verankerten Telekommunikationsgeheimnis „vereinbar sein kann.“ Ein Urteil wird erst im Frühjahr erwartet.

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