Teilerfolg für Österreicher im Streit um Facebook-Daten

Luxemburg · Für amerikanische Internet-Konzerne könnte es viel schwieriger werden, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. In einem Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam ein zentraler Gutachter zu dem Schluss, dass die Informationen dort nicht ausreichend vor dem Zugriff der Geheimdienste geschützt seien.

Die grundlegende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, mit der das Datenschutz-Niveau der USA als ausreichend eingestuft wurde, sei deshalb ungültig, erklärte Generalanwalt Yves Bot gestern. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Das Gutachten ist ein Erfolg für den österreichischen Facebook-Kritiker Max Schrems, dessen Streit mit dem weltgrößten Online-Netzwerk das Verfahren auslöste. Er hatte sich 2013 bei der irischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dabei verwies er auf Edward Snowdens Enthüllungen. Die irischen Datenschützer lehnten die Beschwerde ab. Sie beriefen sie sich auch auf die Entscheidung der EU-Kommission.

Schließt sich das Gericht - wie in den meisten Fällen - dem Gutachten des Generalanwalts an, wäre das Geschäft Tausender US-Unternehmen in Europa massiv betroffen. Ein Urteil in diese Richtung würde das "Safe Harbor"-Abkommen, das die Datenweiterleitung in die USA zulässt, mitten ins Mark treffen. Nach Snowdens Enthüllungen zur Überwachung durch US-Geheimdienste wird aus Europa ohnehin verstärkt gefordert, die Vereinbarung neu zu verhandeln.

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