„Tagesschau“-App wird neu geprüft

Karlsruhe · Im jahrelangen Konflikt um die "Tagesschau "-App der ARD haben die Zeitungsverlage einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte am Donnerstag ihrer Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, das die Anwendung für Smartphones und Tablets noch für rechtmäßig erklärt hatte.

Jetzt müssen die Kölner Richter neu über den Fall verhandeln und prüfen, ob es sich bei den Inhalten der App im Wesentlichen um ein presseähnliches Angebot handelt. Solche aber untersagt der Rundfunkstaatsvertrag .

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher machte dem OLG präzise Vorgaben, wie es bei der Prüfung vorzugehen habe. In dem für die Klage maßgeblichen Angebot vom 15. Juni 2011 müssen zunächst alle Beiträge ausgewählt werden, die sich nicht auf bestimmte ARD-Sendungen beziehen. Dann ist zu untersuchen, ob diese Beiträge in ihrer Gesamtheit als presseähnlich einzustufen sind. "Das ist der Fall, wenn bei diesem Angebot der Text deutlich im Vordergrund steht." Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüßte die BGH-Entscheidung.

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