Subventionen für Krankenhäuser nach Richter-Auffassung zulässig

Tübingen · Städte und Kreise dürfen ihre finanziell klammen Krankenhäuser weiter bezuschussen. Das Landgericht Tübingen hatte in einer gestern veröffentlichten Entscheidung keine Einwände gegen diese bundesweit bei Hunderten Kliniken üblichen Subventionen.

Kommunale Krankenhäuser seien ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, heißt es in dem Urteil. Der Kreis sei zum Wohle seiner Bürger verpflichtet, die Kliniken zu betreiben. Während sich ein privater Betreiber von einem unrentablen Krankenhaus trennen könne, habe der Kreis diese Möglichkeit nicht. Dadurch würden die kommunalen Kliniken zu einer besonderen Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge und müssten laut EU-Recht nicht den Kräften des freien Marktes überlassen werden. Deshalb handele es sich bei den Zuschüssen nicht um eine Wettbewerbsverzerrung, so die Richter.

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