Streit ums Streikverbot

Erfurt. Mit besonderer Spannung blicken Politik, Kirchen und Gewerkschaften heute nach Erfurt. Dort entscheidet das Bundesarbeitsgericht über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen. Wenn es zu einem Grundsatzurteil kommt, beträfe das bundesweit über 1,2 Millionen Arbeitnehmer vor allem in Einrichtungen von Caritas und Diakonie

Erfurt. Mit besonderer Spannung blicken Politik, Kirchen und Gewerkschaften heute nach Erfurt. Dort entscheidet das Bundesarbeitsgericht über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen. Wenn es zu einem Grundsatzurteil kommt, beträfe das bundesweit über 1,2 Millionen Arbeitnehmer vor allem in Einrichtungen von Caritas und Diakonie. Zur Entscheidung stehen zwei Verfahren in evangelischen Einrichtungen. In beiden Fällen hatten sich die Landesarbeitsgerichte Hamm (8 Sa 788/10) und Hamburg (2 Sa 83/10) im vergangenen Jahr gegen ein generelles Streikverbot ausgesprochen. Dagegen erhoben die Träger der Einrichtungen Einspruch. Sie machen das grundgesetzlich geschützte Recht der Kirchen geltend, ihr Arbeitsrecht selbstständig zu regeln.Auf dieser Grundlage haben die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände seit den 1950er Jahren ihren "Dritten Weg" entwickelt. Danach suchen Dienstgeber und Dienstnehmer in paritätisch besetzten Kommissionen nach einem Interessenausgleich. Streik und Aussperrung sind ausgeschlossen.

Ein "Konfrontationskurs" nach üblichem Tarifrecht widerspreche dem kirchlichen Selbstverständnis einer Dienstgemeinschaft, bringt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, die Kirchenposition auf den Punkt. "Ein kirchlicher Arbeitgeber kann keine Kampfmaßnahme ergreifen, um einem Streik zu begegnen. Denn die Kirche kann weder die Glaubensverkündigung noch den Dienst am Nächsten suspendieren, um Druck auf ihre Mitarbeiter auszuüben."

Doch der kirchliche Sonderweg steht unter wachsendem Rechtfertigungszwang. Ein Grund ist der zunehmende Wettbewerb in der Sozialbranche. Auch Einrichtungen von Caritas und Diakonie reagierten darauf, indem sie vermehrt Leiharbeitnehmer einsetzten und Unternehmensbereiche ausgliederten. In der Regel war dies mit niedrigeren Löhnen verbunden.

Für Gewerkschaften wie Verdi und Marburger Bund ein Argument, für ein Streikrecht auch in kirchlichen Einrichtungen zu kämpfen. Verdi-Chef Frank Bsirske warf den beiden großen Kirchen vergangene Woche vor, durch das Streikverbot die Grundrechte ihrer Mitarbeiter zu verletzen. Zudem hielt er den Kirchen Lohndumping vor - was die Deutsche Bischofskonferenz scharf zurückwies. Sie legte Statistiken vor, nach denen etwa die Pflegefachkräfte im Bereich der Caritas gleichauf mit den Tarifen im öffentlichen Dienst liegen, aber höher als etwa bei Deutschem Roten Kreuz oder bei Regionen der Arbeiterwohlfahrt. Gleiches gelte für Sozialpädagogen mit Hochschulabschluss oder Erzieherinnen. Die Ausgliederung von Unternehmensbereichen allerdings ist den katholischen Bischöfen ein Dorn im Auge. Im Frühjahr forderte die Bischofskonferenz betroffene kirchliche Einrichtungen auf, bis Ende 2013 in die Tarifbindung zurückzukehren oder andernfalls ihre kirchliche Anerkennung zu verlieren. Damit soll nicht zuletzt der Dritte Weg gegen zunehmende Kritik abgesichert werden.

Führende Arbeitsrechtler erwarten dennoch, dass ein absolutes Streikverbot in Kircheneinrichtungen auf Dauer nicht zu halten ist. Arbeitnehmer müssten auch im "Dritten Weg" Druck ausüben können, wenn der Interessenausgleich dort an seine Grenzen stoße, fordert der Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold. Der ebenfalls in Tübingen lehrende Politologe Hermann Lührs betont, "kollektiv geführte Arbeitskonflikte grauer Art" gebe es bereits seit Jahren, etwa wenn Mitarbeiter von Caritas und Diakonie demonstrierten, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Auch aus der Politik kommt der Rat an die Kirchen, die Kritik an ihrem Arbeitsrecht aufzugreifen. Sie sollten selbst Änderungen erwägen, so der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. "Ein kirchlicher Arbeitgeber kann keine Kampfmaßnahme ergreifen, um einem Streik zu begegnen."

Robert Zollitsch,

Vorsitzender der

Deutschen Bischofskonferenz

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort