Wunsch nach kleinerem Bundestag Streit um Unionsvorschlag zu Wahlrechtsreform geht weiter
Berlin · Unionspolitiker heizen den Streit um eine Reform des Wahlrechts für einen kleineren Bundestag neu an – und werben erneut für einen Vorschlag vom vergangenen Frühjahr. 24 Parlamentarier von CDU und CSU erläuterten in einem Brief an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) die Idee, die andere Fraktionen schon im April als unfair abgelehnt hatten.
Demnach würden in den 299 Wahlkreisen weiterhin per Erststimme Abgeordnete direkt ins Parlament gewählt. Weitere 299 Abgeordnete würden über die Zweitstimme nach Verhältniswahlrecht ermittelt. Erneut gab es heftige Kritik aus der Opposition – aber auch vom Koalitionspartner. Erst- und Zweitstimme würden damit gleich gewichtet und die Größe des Bundestags bei 598 Abgeordneten bleiben. Derzeit bestimmt die Zweitstimme die Zusammensetzung des Bundestags. Wer in einem der 299 Wahlkreise direkt gewählt wird, hat aber einen Sitz sicher. Das führt zu vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten – damit wird sichergestellt, dass die Sitzverteilung im Parlament widerspiegelt, welchen Anteil der Zweitstimmen die Parteien bekommen. Das Parlament war dadurch bei der Bundestagswahl 2017 auf die Rekordgröße von 709 Abgeordneten gewachsen. Die Union aus CDU und CSU gewinnt besonders viele Direktmandate – 2017 hatte sie in den 299 Wahlkreisen 231 Direktmandate geholt. Sie würde deshalb von dem Vorschlag der 24 Unions-Abgeordneten klar profitieren.
Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) verlangte eine Einigung auf eine Reform bereits im Januar, hält aber nichts von dem Vorschlag der Union. „Der Vorschlag, Direktwahl und Verhältniswahl strikt zu trennen, ist wiederholt gemacht worden, aber nicht mehrheitsfähig.“