Steuerstraftaten verjähren künftig erst nach zehn Jahren

Berlin. Steuersünder sollen künftig über einen längeren Zeitraum als bisher strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett verabschiedete gestern das Jahressteuergesetz 2009, wonach Steuerstraftaten künftig erst nach zehn statt wie bisher nach fünf Jahren verjähren

Berlin. Steuersünder sollen künftig über einen längeren Zeitraum als bisher strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett verabschiedete gestern das Jahressteuergesetz 2009, wonach Steuerstraftaten künftig erst nach zehn statt wie bisher nach fünf Jahren verjähren. Mit dem Jahressteuergesetz unternimmt die Regierung zugleich einen neuen Anlauf, um die mit hohen Abschlägen verbundene und deshalb unbeliebte Steuerklasse V zu entschärfen. Eheleute sollen von 2010 an ein "Faktorverfahren" wählen können. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast zwischen Eheleuten mit unterschiedlich hohem Einkommen. ddp/dpa

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