Steuerrichter bleiben beim Arbeitszimmer streng

München · Wenn sich Steuerzahler mit dem Finanzamt streiten, landen die Fälle am Ende mitunter vor dem Bundesfinanzhof in München . Dessen Entscheidungen haben oft Folgen für Millionen Steuerzahler - so auch der mit Spannung erwartete Richterspruch zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers im eigenen Haus oder der Wohnung.Steuerzahler dürfen demnach das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt, stellte der Bundesfinanzhof in einer Grundsatzentscheidung klar. Auch eine Arbeitsecke in einem Raum, der ansonsten privaten Zwecken dient, kann nicht geltend gemacht werden. Damit scheiterte ein Kläger, der sein Arbeitszimmer teilweise privat genutzt hatte, vor dem höchsten deutschen Steuergericht.

Dennoch: In jedem fünften Fall, der letztlich vor dem Bundesfinanzhof landete, entschieden die Richter 2015 zugunsten des Steuerzahlers.

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