Stadt Köln legt Beschwerde gegen Eilentscheid zu Kitas ein

Köln · Die Stadt Köln legt gegen die aufsehenerregende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zu Kitaplätzen für Unterdreijährige Beschwerde ein. Das teilte die Stadt gestern mit.

Sie wendet sich jetzt an das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte am vergangenen Donnerstag entschieden, dass bei einer Entfernung von über fünf Kilometern bis zur Kita im städtischen Bereich das Recht auf eine wohnortnahe Betreuung nicht mehr gewährleistet sei. Eine Fünf-Kilometer-Entfernungsgrenze als einziges Kriterium für die Zumutbarkeit einer Kita sei aber nicht sachgerecht, begründete die Millionenstadt ihre Beschwerde in Münster. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern stehe unter dem Vorbehalt freier Plätze. Aus Sicht der Stadtverwaltung kommt es gerade in einer Großstadt wie Köln mit guten Anbindungen durch den öffentlichen Nahverkehr nicht alleine auf die Entfernung, sondern auch auf den Zeitaufwand an. In dem per Eilverfahren entschiedenen Streitfall betrage der Fuß- und Fahrweg deutlich unter 30 Minuten. "Dies ist in einer Großstadt aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall als zumutbar anzusehen."

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