Staatsgerichtshof: Studiengebühren in Hessen sind zulässig

Wiesbaden. Die Studiengebühren in Hessen widersprechen nicht der Verfassung des Bundeslandes. Wie der Hessische Staatsgerichtshof in einem gestern in Wiesbaden verkündeten Urteil entschied, sind die von der früheren CDU-Alleinregierung eingeführten Gebühren von 500 Euro pro Semester zulässig

Wiesbaden. Die Studiengebühren in Hessen widersprechen nicht der Verfassung des Bundeslandes. Wie der Hessische Staatsgerichtshof in einem gestern in Wiesbaden verkündeten Urteil entschied, sind die von der früheren CDU-Alleinregierung eingeführten Gebühren von 500 Euro pro Semester zulässig. Die Entscheidung fiel mit sechs zu fünf Richterstimmen knapp aus. Während die CDU das Urteil begrüßte, kündigten SPD und Grüne an, die Campus-Maut in der kommenden Woche wie geplant gemeinsam mit den Linken im Landtag abzuschaffen. Um die Studiengebühren tobt in Hessen seit langem ein politischer Machtkampf zwischen dem geschäftsführenden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und SPD-Chefin Andrea Ypsilanti. Die Studiengebührengegner - SPD, Grüne sowie eines Bündnis aus Gewerkschaften und sozialen Initiativen - hatten die Studiengebühren als sozial ungerecht angeprangert und sich in ihrer Klage auf Artikel 59 der Landesverfassung berufen. Demnach muss der Unterricht an öffentlichen Schulen in Hessen unentgeltlich sein. Ein "angemessenes Schulgeld" sei nur möglich, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers es erlaube. afp

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