Staat will Kinder künftig besser schützen

Berlin. Familiengerichte können vernachlässigten und misshandelten Kinder künftig schneller helfen, ohne zuvor ein Versagen der Eltern konkret nachweisen zu müssen. Der Bundestag verabschiedete gestern ein Gesetz, das die Hürde für ein staatliches Eingreifen senkt

Berlin. Familiengerichte können vernachlässigten und misshandelten Kinder künftig schneller helfen, ohne zuvor ein Versagen der Eltern konkret nachweisen zu müssen. Der Bundestag verabschiedete gestern ein Gesetz, das die Hürde für ein staatliches Eingreifen senkt. Die Fälle getöteter Kinder hätten die Defizite bei derartigen Interventionen aufgezeigt, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Deutsche Kinderhilfe und der Kinderschutzbund halten die Erfolgsaussichten des Gesetzes aber für gering: Gerichte und Jugendämter seien personell zu schlecht ausgestattet, um die Vorgaben zu erfüllen. Künftig können Eltern vom Gericht zur Inanspruchnahme öffentlicher Hilfe verpflichtet werden. Anders als bisher muss vor einer solchen staatlichen Intervention auch nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Eltern bei der Erziehung tatsächlich versagt haben. "Das war in der Praxis oft schwierig", erklärte Zypries. Die Deutsche Kinderhilfe bezeichnete das Gesetz als "Tropfen auf den heißen Stein". Die gegenwärtige Praxis zeige, dass die Familiengerichte vollkommen überlastet seien. "Es fehlen schlichtweg Richterinnen und Richter." Ferner hätten die Richter häufig eine rein juristische Ausbildung und keine Qualifizierung für sozialpädagogische Gespräche mit den Eltern. Die Jugendämter wiederum hätten zu wenig Geld und Mitarbeiter, um die von Familiengerichten angeordneten Hilfsangebote umzusetzen.Skepsis bei VerbändenDer Präsident des Deutschen Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers, sagte dem Fernsehsender N24: "Das Gesetz ist nicht falsch. Aber die Ansprüche, die daran gestellt werden, sind völlig überzogen." Fälle wie der der verhungerten fünfjährige Lea-Sophie in Schwerin würden sich auch in Zukunft wiederholen. Das Gesetz werde "nicht einen einzigen solchen Fall verhindern". Die CDU-Abgeordneten Jürgen Gehb und Ute Granold räumten ein, auch mit den besten Gesetzen könne man nicht jedes elterliche Fehlverhalten rechtzeitig erkennen. In Zukunft ist das Familiengericht verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, wenn ein Antrag vorliegt. So muss innerhalb eines Monats ein Erörterungsgespräch angesetzt werden, um den Eltern den Ernst der Lage klar zu machen. Darüber hinaus können ihnen eine Erziehungsberatung oder soziale Trainingskurse verordnet werden. Wenn sich die Eltern weigern, drohen ihnen Geldstrafen und im schlimmsten Fall der Entzug des Sorgerechts. Zudem sind die Familiengerichte dazu verpflichtet, die angeordneten Maßnahmen in einem angemessenen Zeitraum zu überprüfen. Das Gesetz fußt auf Empfehlungen eines Expertenteams, das Zypries im März 2006 eingesetzt hatte. Die Ministerin sagte, die Gerichte seien häufig zu spät angerufen worden und hätten dann den Eltern oft nur noch das Sorgerecht entziehen können. Ziel sei aber, gefährdete Kinder so früh wie möglich zu schützen. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort