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Selbstbestimmungsgesetz: Diese Änderungen gibt es durch das Gesetz

Das neue Selbstbestimmungsgesetz wurde am 23. August 2023 vom Kabinett verabschiedet. Es soll das Transsexuellen-Gesetz aus dem Jahr 1980 ablösen und schneller Änderungen von Geschlechtseinträgen und Vornamen ermöglichen.

Was heißt das konkret?

Ab 18 Jahren:

Änderung des Geschlechtseintrages und Vornamens ohne Gutachten

Ab 14 Jahren:

Änderungen mit Zustimmung der Sorgeberechtigten

Bis 14 Jahre:

Änderung durch Sorgeberechtigte

Für die Änderungen bedarf es dann keiner Gutachten oder Gerichtsverhandlungen mehr. Nur eine Erklärung und eine Eigenversicherung müssen zukünftig beim Standesamt abgegeben werden. Ob sich eine Person bereits einer Behandlung zur Geschlechtsangleichung unterzogen hat, spielt keine Rolle mehr. Nach der Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, erst dann kann man eine erneute Änderung vornehmen.

Kritiker des Gesetzes befürchten, dass sich durch eine einfache Änderung Menschen einen Vorteil erschleichen können. "Änderungen des Geschlechtseintrags gibt es ja schon länger und es ist so gut wie nie zu Problemen gekommen.", so Justizminister Marco Buschmann (FDP).

Auch die Debatte um den Zutritt zu privaten Räumen sieht Buschmann gelassen: Diese Debatten "erwecken manchmal den Eindruck, den Betroffenen werde eine erhöhte Gewaltbereitschaft unterstellt. Das ist aber in keiner Weise der Fall."

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