Schwerkriminelle dürfen ins EU-Ausland abgeschoben werden

Luxemburg. Deutschland darf einen verurteilten Sexualstraftäter ins EU-Ausland abschieben - wenn er immer noch eine Bedrohung darstellt. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Aktenzeichen: C-348/09), der vom Oberverwaltungsgericht in Münster um Hilfe gebeten worden war

Luxemburg. Deutschland darf einen verurteilten Sexualstraftäter ins EU-Ausland abschieben - wenn er immer noch eine Bedrohung darstellt. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Aktenzeichen: C-348/09), der vom Oberverwaltungsgericht in Münster um Hilfe gebeten worden war. Das gilt für besonders schwere Straftäter selbst dann, wenn sie schon lange im Land leben, urteilten die Richter. Im konkreten Fall geht es um einen italienischen Staatsbürger, der seit 25 Jahren in Deutschland lebt. Er war 2006 wegen sexuellen Missbrauchs, Nötigung und Vergewaltigung über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Opfer war zu Beginn der Taten acht Jahre alt. Weil die deutschen Behörden einen Rückfall befürchten, droht dem Mann nach Ende seiner Haft die Abschiebung. Dagegen klagte er. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bat daraufhin die Luxemburger Richter um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts. dpa

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