Schwarz-Gelb beschließt neues Wahlrecht

Berlin. Deutschland hat wieder ein gültiges Wahlrecht. Im Alleingang setzte die schwarz-gelbe Koalition gestern im Bundestag ihre Position für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durch. SPD, Grüne und Linkspartei kündigten allerdings sofort Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht an

Berlin. Deutschland hat wieder ein gültiges Wahlrecht. Im Alleingang setzte die schwarz-gelbe Koalition gestern im Bundestag ihre Position für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durch. SPD, Grüne und Linkspartei kündigten allerdings sofort Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht an. Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach von einem "Anschlag auf die parlamentarische Demokratie".Seit fast drei Monaten hatte es keine gültige Grundlage für eine Bundestagswahl mehr gegeben. Eine Frist der Richter, bis zum 30. Juni für eine Neuordnung zu sorgen, hatten Union und FDP verstreichen lassen. Nach Ansicht von Verfassungsexperten wäre deshalb auch eine vorgezogene Neuwahl nach altem Recht nicht mehr zulässig gewesen.

Die Koalition verteidigte ihr Konzept. Damit werde am bewährten Wahlrecht festgehalten, gleichzeitig aber die Vorgabe aus Karlsruhe erfüllt, erklärte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU, Foto: dpa). SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann widersprach: "Sie benutzen das Wahlrecht zum eigenen Machterhalt." Sein Grünen-Kollege Beck meinte, Union und FDP wollten sich die Mehrheit im künftigen Parlament "ergaunern".

Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das negative Stimmengewicht für verfassungswidrig erklärt. Dies kann in bestimmten Fällen dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme einer Partei bei der Zahl ihrer Mandate schadet. Der Effekt tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, auf die Parteien Anspruch haben, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erhalten, als ihnen nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.

Mit der zwischen Union und FDP vereinbarten Änderung wird die bislang mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei gestrichen. Künftig dürfen damit die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit denen aus einem anderen Land verrechnet werden. Für die künftig verbleibenden "Reststimmen" werden zusätzliche Mandate vergeben. In ihrem Entwurf schlug die SPD vor, Ausgleichs- für Überhangmandate einzuführen. Grüne und Linkspartei plädieren dafür, das Entstehen von Überhangmandaten durch eine Verrechnung zwischen den Landeslisten einer Partei zu verhindern. dpa

Meinung

Ein Fall für Karlsruhe

Von SZ-KorrespondentStefan Vetter

Vieles spricht dafür, dass es Karlsruhe nun erneut richten muss. Denn die absurde Möglichkeit, dass eine Partei weniger Sitze bekommt, wenn sie besonders viele Zweitstimmen auf sich vereinigen kann, dieses von den obersten Richtern beanstandete "negative Stimmengewicht", ist auch mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz nicht aus der Welt.

 Die schwarz-gelbe Koalition hat gestern im Bundestag ihre Position für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durchgesetzt. Foto: Jens Wolf/dpa

Die schwarz-gelbe Koalition hat gestern im Bundestag ihre Position für eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durchgesetzt. Foto: Jens Wolf/dpa

Und eine neue Ungereimtheit kommt hinzu. Entscheidend für die Zahl der Mandate aus einem Bundesland soll künftig auch die dortige Wahlbeteiligung sein. Das ist sehr fragwürdig. Ein zweites Mal wird sich das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

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