Schlappe für die NPD

Karlsruhe. Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich vom Bundesverfassungsgericht eine Art Persilschein ausstellen zu lassen. Die Karlsruher Richter verwarfen einen Antrag der rechtsextremen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit. Dafür sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gar kein Verfahren vor, betonte das Gericht in dem gestern veröffentlichten Beschluss

Karlsruhe. Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich vom Bundesverfassungsgericht eine Art Persilschein ausstellen zu lassen. Die Karlsruher Richter verwarfen einen Antrag der rechtsextremen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit. Dafür sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gar kein Verfahren vor, betonte das Gericht in dem gestern veröffentlichten Beschluss.Die Partei wollte in Karlsruhe feststellen lassen, dass sie "nicht verfassungswidrig" im Sinne des Grundgesetzes sei. Die NPD kündigte nach ihrem Scheitern an, nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen zu wollen.

Die NPD hatte in Karlsruhe geltend gemacht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts sah hier aber keine "Rechtsschutzlücke". Staatliche Stellen könnten durchaus "das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zur Debatte zu stellen", heißt es in dem Karlsruher Beschluss.

Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, einen neuen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe zu stellen. Ein erstes Verfahren in Karlsruhe war 2003 gescheitert, weil sich belastendes Material auf V-Leute stützte. Das Verfassungsgericht verwarf jetzt auch einen Hilfsantrag der NPD. Damit wollte die rechtsextreme Partei feststellen lassen, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD "durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit" verletzten.

Die Verfassungsrichter betonten, politischen Parteien stünden durchaus gerichtliche Wege offen, dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit zu begegnen. Einen "Ansatz für die gerichtliche Kontrolle" biete etwa die Sammlung und Auswertung von Informationen über eine Partei durch den Verfassungsschutz und ihre Aufnahme in einen Verfassungsschutzbericht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, betonte gestern in Berlin, die Politik dürfe der NPD nicht länger die Initiative überlassen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) müssten "sich endlich klar zu einem eigenen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung bekennen". Oppermann sagte: "Wenn die Bundesregierung den Bundesrat alleine klagen lässt, wäre dies ein verheerendes Symbol der Unentschlossenheit." dapd

Meinung

Selbstbewusst und bauernschlau

Von SZ-RedakteurinIris Neu

Das Selbstvertrauen der NPD ist immens. Was kaum verwundert angesichts des Kleinmuts, mit dem die Bundespolitik ein mögliches Verbot dieser Partei angeht - oder eben nicht. Gewiss, ein Scheitern muss ausgeschlossen werden. Eine Voraussetzung dazu aber wäre wiederum die unerschütterbare Geschlossenheit von Bund und Ländern. Nun wollten die Rechtsextremen ihren Gegnern bauernschlau den Wind aus den Segeln nehmen mit dem Versuch, sich Verfassungskonformität bescheinigen zu lassen - und damit die obersten Richter für sich zu vereinnahmen. Diese gingen der NPD zum Glück nicht auf den Leim. Eine pralle Ohrfeige für die Rechten, was den Verzagten in der Politik im Ringen um ein Partei-Verbot ein wenig auf die Sprünge helfen könnte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort